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Neuregelung (2015 und 2016) der Maklergebühren bei Vermietung:
– Das „Bestellerprinzip“ besagt, dass derjenige einen Makler bezahlen muss, der diesen auch für die Vermittlung von Wohnraum beauftragt hat. Das kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein.

Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass Vermieter die Maklergebühren hinterher an den Mieter weitergeben.

Neuregelung* (ab 23.12.2020) der Maklergebühren bei Verkauf (Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen):
– Wer den Makler beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.

*gilt nur für Verbraucher

Adresse

Pallhuber Immobilien
Inh. Heiko Pallhuber
Naheweinstraße 159
55450 Langenlonsheim

Kontakt

Fon. +49 (6704) 107-9
Fax. +49 (6704)  5 16

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